Begriffe
zu Photovoltaik und Mieterstrom
Dezentrale Erzeugungsanlage
Eine an das Verteilernetz angeschlossene verbrauchs- und lastnahe Erzeugungsanlage
(s. EnWG §3 Art. 11)
Kunde
Großhändler, Letztverbraucher und Unternehmen die Energie kaufen
(s. EnWG §3 Art. 24)
Kundenanlage
Energieanlage zur Abgabe von Energie auf einem zusammenhörigen Gebiet an einem Energieversorgungsnetz oder einer Erzeugungsanlage angebunden, …
(s. EnWG §3 Art. 24a)
Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung
Energieanlage zur Abgabe von Energie auf einem zusammenhörigen Betriebsgebiet an einem Energieversorgungsnetz oder einer Erzeugungsanlage angebunden, … (s. EnWG §3 Art. 24b)
Letztverbraucher
Natürliche oder juristische Person, die Energie für dein eigenen Verbrauch kaufen …
(s. EnWG §3 Art. 25)
Mieterstrom
Elektrischer Strom erzeugt durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW), einer Brennstoffzelle oder einer Photovoltaikanlage, verteilt an die Bewohner eines Hauses oder Wohnanlage. Bewohner können entweder Eigentümer, Mieter, Gewerbe- oder Handeltreibende sein.
Mieterstrom
Elektrischer Strom erzeugt durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW), einer Brennstoffzelle oder einer Photovoltaikanlage, verteilt an die Bewohner eines Hauses oder Wohnanlage. Bewohner können entweder Eigentümer, Mieter, Gewerbe- oder Handeltreibende sein.
Mieterstromanlage
Anlage zur Erzeugung von Mieterstrom aus einem Blockheizkraftwerk, einer Brennstoffzelle oder einer Photovoltaikanlage mit einer Zähleranlage, die die individuelle Abrechnung des Stromverbrauches ermöglicht.
Mieterstromkonzept
Gemeinschaftliches (z.B. WEG, GbR,..) oder unternehmerisches (z.B. UG, GmbH, …) Vorgehen um ein Gebäude oder eine lokale Gebäudegruppe und deren Bewohner mit elektrischen Strom zu versorgen.
Messstellenbetreiber
Netzbetreiber oder ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebes übernimmt (s. EnWG §3 Art. 26a)
Messstellenbetrieb
Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen
(s. EnWG §3 Art. 26b)
Messung
Ab- und Auslesung der Messeinrichtung wow die Weitergabe der Daten an die Berechtigten
(Kunden, Lieferant den Mieterstroms, Reststromlieferant)
(s. EnWG §3 Art. 26c)
Netznutzer
Natürliche oder juristische Person, die Energie in ein Elektrizitäts- oder Gasnetz einspeisen oder daraus beziehen (s. EnWG §3 Art. 28)