Begriffe  zu Photovoltaik und Mieterstrom

Begriffe

zu Photovoltaik und Mieterstrom

Dezentrale Erzeugungsanlage


Eine an das Verteilernetz angeschlossene verbrauchs- und lastnahe Erzeugungsanlage
(s. EnWG §3 Art. 11)

Kunde

Großhändler, Letztverbraucher und Unternehmen die Energie kaufen
(s. EnWG §3 Art. 24)

Kundenanlage

Energieanlage zur Abgabe von Energie auf einem zusammenhörigen Gebiet an einem Energieversorgungsnetz oder einer Erzeugungsanlage angebunden, …
(s. EnWG §3 Art. 24a)

Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung

Energieanlage zur Abgabe von Energie auf einem zusammenhörigen Betriebsgebiet an einem Energieversorgungsnetz oder einer Erzeugungsanlage angebunden, … (s. EnWG §3 Art. 24b)

Letztverbraucher

Natürliche oder juristische Person, die Energie für dein eigenen Verbrauch kaufen …
(s. EnWG §3 Art. 25)

Mieterstrom

Elektrischer Strom erzeugt durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW), einer Brennstoffzelle oder einer Photovoltaikanlage, verteilt an die Bewohner eines Hauses oder Wohnanlage. Bewohner können entweder Eigentümer, Mieter, Gewerbe- oder Handeltreibende sein.

Mieterstrom

Elektrischer Strom erzeugt durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW), einer Brennstoffzelle oder einer Photovoltaikanlage, verteilt an die Bewohner eines Hauses oder Wohnanlage. Bewohner können entweder Eigentümer, Mieter, Gewerbe- oder Handeltreibende sein. 

Mieterstromanlage

Anlage zur Erzeugung von Mieterstrom aus einem Blockheizkraftwerk, einer Brennstoffzelle oder einer Photovoltaikanlage mit einer Zähleranlage, die die individuelle Abrechnung des Stromverbrauches ermöglicht.  

Mieterstromkonzept

Gemeinschaftliches (z.B. WEG, GbR,..)  oder unternehmerisches (z.B. UG, GmbH, …) Vorgehen um ein Gebäude oder eine lokale Gebäudegruppe und deren Bewohner mit elektrischen Strom zu versorgen.  

Messstellenbetreiber

Netzbetreiber oder ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebes übernimmt (s. EnWG §3 Art. 26a)

Messstellenbetrieb

Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen
(s. EnWG §3 Art. 26b)

Messung

Ab- und Auslesung der Messeinrichtung wow die Weitergabe der Daten an die Berechtigten
(Kunden, Lieferant den Mieterstroms, Reststromlieferant)
(s. EnWG §3 Art. 26c)

Netznutzer

Natürliche oder juristische Person, die Energie in ein Elektrizitäts- oder Gasnetz einspeisen oder daraus beziehen (s. EnWG §3 Art. 28)